Schulischer Hygieneplan
basierend auf dem Hygieneplan 7.0 des Hessischen Kultusministeriums vom 11.02.2021
(ausführliche Fassung unter Hygieneplan 7.0)
Meldepflicht und Teilnahme am Unterricht
· Schülerinnen und Schüler die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen den Unterricht erst nach einer zweiwöchigen Quarantäne oder mit Nachweis eines negativen Coronatests besuchen.
· Ein Besuchsverbot von Schulen gilt, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen, Symptome auftritt. (Anlage: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen). Eine Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Schule ist von den Eltern/Erziehungsberechtigten vorzulegen.
· Informationen zu den aktuellen Risikogebieten und Symptomen erhalten Sie über die Homepage des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de)
· Schülerinnen und Schüler, die zu einer der Risikogruppen gehören, haben das Anrecht auf Distanzlernen zuhause. Eine zeitnahe Meldung bei der Schulleitung ist nötig.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
· Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln
· Einhalten der Husten- und Niesetikette
· Gründliche Händehygiene
· Einhaltung der Abstandsregelung von 1,50m
· Tragen einer (medizinischen) Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mit regelmäßigen Maskenpausen. Es sollte einmal täglich die Maske gewechselt werden und es sollten ausreicht Masken zum Wechsel mitgegeben werden.
· Einhaltung eines besonderen Reinigungsplans der Reinigungsfirma
· Besprechung der Hygienemaßnahmen mit den Kindern
· Lehrerkonferenzen, Elternabende (ein Elternteil und Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung), Besprechungen und schulische Besprechungen können stattfinden, es sollte ein Mindestabstand von 1,5m nach Möglichkeit eingehalten werden.
Raumhygiene
· Ausstattung jedes Klassenraums und des Sanitärbereiches mit Waschbecken, Seife und Einmalhandtüchern
· Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten, mindestens alle 20 Minuten Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten
· Auf eine regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes ist zu achten. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen wird auch in der jetzigen SARS-CoV-2-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung ausreichend.
Innerhalb der Klassenräume
· Innerhalb der Klassengemeinschaft gibt es eine Abstandsregelungen von 1,5m. (Sofern nicht pädagogisch/didaktische Gründe oder die Raumsituation dies erfordern!)
· Das Tragen einer (medizinischen) Mund-Nasen-Bedeckung.
· Nach dem Betreten des Klassenraums sind die Hände zu waschen.
· Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet, Tische und Lichtschalter täglich gereinigt.
Außerhalb der Klassenräume
· Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische) ist vorgeschrieben.
· Die Abstandsregel von 1,5m ist einzuhalten.
Sport und Musikunterricht
· Der Sportunterricht sollte auf direkte körperliche Kontakte auf das sportartspezifische Maß reduziert werden. Alle Inhaltsfelder mit Ausnahme von „mit und gegen den Partner kämpfen-Ringen sind möglich. Unterricht und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu favorisieren.
Während des Ausübens von Sport muss eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden.
· Im Musikunterricht darf nicht gesungen werden