Schulischer Hygieneplan         

basierend auf dem Hygieneplan 7.0 des Hessischen Kultusministeriums vom 11.02.2021

(ausführliche Fassung unter Hygieneplan 7.0)

 

Meldepflicht und Teilnahme am Unterricht

· Schülerinnen und Schüler die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen den Unterricht erst nach einer zweiwöchigen Quarantäne oder mit Nachweis eines negativen Coronatests besuchen.

· Ein Besuchsverbot von Schulen gilt, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen, Symptome auftritt. (Anlage: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen). Eine Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Schule ist von den Eltern/Erziehungsberechtigten vorzulegen.

· Informationen zu den aktuellen Risikogebieten und Symptomen erhalten Sie über die Homepage des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de)

· Schülerinnen und Schüler, die zu einer der Risikogruppen gehören, haben das Anrecht auf Distanzlernen zuhause. Eine zeitnahe Meldung bei der Schulleitung ist nötig.

 

Schutz- und Hygienemaßnahmen

· Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln

· Einhalten der Husten- und Niesetikette

· Gründliche Händehygiene

· Einhaltung der Abstandsregelung von 1,50m

· Tragen einer (medizinischen) Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude  und auf dem Schulgelände mit regelmäßigen Maskenpausen. Es sollte einmal täglich die Maske gewechselt werden und es sollten ausreicht Masken zum Wechsel mitgegeben werden.

· Einhaltung eines besonderen Reinigungsplans der Reinigungsfirma

· Besprechung der Hygienemaßnahmen mit den Kindern

· Lehrerkonferenzen, Elternabende (ein Elternteil und Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung), Besprechungen und schulische Besprechungen können stattfinden, es sollte ein Mindestabstand von 1,5m nach Möglichkeit eingehalten werden.

 

 Raumhygiene

· Ausstattung jedes Klassenraums und des Sanitärbereiches mit Waschbecken, Seife und Einmalhandtüchern

· Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten, mindestens alle 20 Minuten Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten

 · Auf eine regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes ist zu achten. Eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen wird auch in der jetzigen SARS-CoV-2-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung ausreichend.

 

Innerhalb der Klassenräume

· Innerhalb der Klassengemeinschaft gibt es eine Abstandsregelungen von 1,5m. (Sofern nicht pädagogisch/didaktische Gründe oder die Raumsituation dies erfordern!)

· Das Tragen einer (medizinischen) Mund-Nasen-Bedeckung.

· Nach dem Betreten des Klassenraums sind die Hände zu waschen.

· Die Klassenräume werden regelmäßig gelüftet, Tische und Lichtschalter täglich gereinigt.

 

Außerhalb der Klassenräume

· Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische) ist vorgeschrieben.

· Die Abstandsregel von 1,5m ist einzuhalten.

 

Sport und Musikunterricht

· Der Sportunterricht sollte auf direkte körperliche Kontakte auf das sportartspezifische Maß reduziert werden. Alle Inhaltsfelder mit Ausnahme von „mit und gegen den Partner kämpfen-Ringen sind möglich. Unterricht und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu favorisieren.

Während des Ausübens von Sport muss eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden.

· Im Musikunterricht darf nicht gesungen werden